Bankverbindung
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Konto Nr. 5010000
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ / BIC: 370 205 00 / BFSWDE33
IBAN: DE64 3702 0500 0005 0100 00
Zustiftungen wie Spenden sind herzlich willkommen.
Letztwillige Zustiftungen und Spenden durch Testament oder Vermächtnis sind erbschaftsteuerfrei. Im Einkommensteuerrecht sind Spenden bis zu 20 % des jährlichen Einkommens abzugsfähig und Zustiftungen zusätzlich bis zu einer Million. Werden die Höchstbeträge überschritten, dürfen sie zeitlich unbegrenzt auf die nächsten Jahre vorgetragen werden.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung Ihrem Partner zukommen lassen wollen, können Sie Erbschaftsteuer sparen, wenn Sie die Immobilie selbst der Hirschfeld-Eddy-Stiftung vermachen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin "nur" ein lebenslanges Wohnrecht. Der Steuerwert des Wohnrechts liegt in der Regel weit unter dem Steuerwert der Immobilie und wird umso niedriger angesetzt, je älter der Bedachte zum Zeitpunkt des Erbfalles ist. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung braucht überhaupt keine Erbschaftsteuer zu bezahlen.

