Zustiften – Grundlagen schaffen und nachhaltig Gutes tun

Mit einer Zustiftung führen Sie der Hirschfeld-Eddy-Stiftung Vermögenswerte dauerhaft zu. Damit wird das Stiftungsvermögens erhöht, höhere Erträge erzielt und wir können die Ziele nachhaltiger verfolgen. Zustiftungen werden steuerrechtlich gefördert.

Stiften Sie Respekt! Mit einer Zustiftung stellen Sie das Engagement für Menschenrechte auf eine solide Basis. Sie unterstützen das Engagement der Stiftung, ohne dass das Geld unmittelbar in die laufende Arbeit fließt. Die von Ihnen gestifteten Gelder werden niemals angetastet, stattdessen werden die Erträge im Rahmen des Stiftungszwecks verwendet.

Als Stifterin oder Stifter können Sie mit wenig Aufwand gezielt und wirkungsvoll die Arbeit der nächsten Jahrzehnte unterstützen. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung berät Sie gern, wir bieten zwei Formen der Zustiftung an: Zustiftungen und Spenden durch Testament oder Vermächtnis.

Zustiftungen zugunsten der Hirschfeld-Eddy-Stiftung sind steuerabzugsfähig: Sie erhalten bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro im Rahmen der Steuererstattung.

Ihr Vermächtnis: Sie bestimmen selbst, wofür das, was Sie erarbeitet haben, verwendet werden soll, wen Sie mit Ihrem Vermächtnis berücksichtigen wollen. Wenn Ihnen Menschenrechte am Herzen liegen, dann können Sie der Hirschfeld-Eddy-Stiftung eine Zuwendung zukommen lassen. Oder Sie benennen die Stiftung als Erbin.

Beispiel: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung Ihrem Partner zukommen lassen wollen, können Sie Erbschaftsteuer sparen, wenn Sie die Immobilie selbst der Hirschfeld-Eddy-Stiftung vermachen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin "nur" ein lebenslanges Wohnrecht. Der Steuerwert des Wohnrechts liegt in der Regel weit unter dem Steuerwert der Immobilie und wird umso niedriger angesetzt, je älter der Bedachte zum Zeitpunkt des Erbfalles ist. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung braucht überhaupt keine Erbschaftsteuer zu bezahlen.

Beratung und Information

Gerne informieren wir Sie zum Thema Nachlass und beantworten Ihre Fragen rund um das Testament.

Manfred Bruns, Vorstand der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Bundesanwalt a. D.)

Uta Kehr, Schatzmeisterin und Vorstand der Hirschfeld-Eddy-Stiftung