- Der 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik vom September 2010 erwähnt die Yogyakarta-Prinzipien auf Seite 84. Dort heißt es: "An der Erarbeitung der 2009 in Kraft getretenen VN-Behindertenkonvention hat Deutschland aktiv und konstruktiv mitgewirkt, und setzt sich für die Beachtung der sog. Yogyakarta-Prinzipien zu Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität ein.
- Bundestags-Drucksache 16/12886 vom 06.05.2009 Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Deutschland und weltweit schützen. Antrag der FDP. Erwähnt in Punkt 7 die Yogyakarta-Prinzipien, zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
- Lesung am 05.12.2008: BT-Plenarprotokoll 16/194, S. 20995C - 21015C
Beschluss: S. 21014C - Ablehnung des Änderungsantrags (16/11228): S. 21014C - Annahme der Vorlage (16/11215) - BT-Drs 16/11228 v. 03.12.2008
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE Grünen - BT-Drs 16/11215 v. 03.12.2008:
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Grundlage für 60 Jahre Menschenrechtsschutz - 1. Lesung am 20.06.2008: BT-Plenarprotokoll 16/170, S. 18093B - 18100A: Beschluss: Überweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (federführend), Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Auswärtiger Ausschuss
- BT-Drs 16/9603 v. 18. 06. 2008:
Antrag von Bündis 90/Die Grünen: Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen weltweit sicherstellen – Yogyakarta-Prinzipien unterstützen