Interview mit Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul

Frage 1: Frau Ministerin, in über 80 Staaten wird Homosexualität heute noch strafrechtlich verfolgt, in einigen Ländern der islamischen Welt sogar mit Todesstrafe bedroht. Ihr Haus hat zu vielen dieser Staaten enge Beziehungen. Ist die Auseinandersetzung mit Homosexuellen-Verfolgung ein Thema in der Zusammenarbeit?

Zunächst einmal arbeiten wir als Entwicklungsministerium mit Menschen zusammen und nicht mit Staaten. Das bedeutet, dass wir uns für die Verbesserung von Lebensbedingungen engagieren und dazu Veränderungsprozesse unterstützen wollen. Es ist unerträglich, dass Homosexualität in über 80 Staaten noch strafrechtlich verfolgt wird. Natürlich ist das ein Thema. Gerade auch deshalb bemühen wir uns um Förderung gesellschaftlicher Veränderungen in unseren Partnerländern, um so mitzuhelfen, Frauen- und Menschenrechte zu verwirklichen. Unsere Arbeit zielt immer darauf ab, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen so mit zu gestalten, dass die freie Entfaltung der Menschen in ihren Ländern möglich ist. Um dies zu erreichen, ist es aber wichtig, auch in Ländern entwicklungspolitisch engagiert zu bleiben, die in dieser Hinsicht noch Defizite und zum Teil schwere Defizite haben. Denn nur wer in einem Land aktiv ist, kann den Menschen wirklich konkret helfen.

Frage 2: Können Sie und Ihre Mitarbeiter Gesprächspartner auch sensibilisieren und positiv beeinflussen, wenn es um das Thema Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender geht? Wie nehmen Sie konkret Einfluss? Wie reagieren Ihre Gesprächspartner? Können Sie uns ein Beispiel für eine positive Einflussnahme nennen?

Wir führen mit unseren Partnerländern immer auch einen politischen Dialog über die Situation der Menschenrechte im Land. Und ich kann Ihnen versichern, dass wir kein Blatt vor den Mund nehmen wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen offen anzusprechen, wie z.B. die Diskriminierung von Frauen, die Diskriminierung von religiösen Minderheiten oder die Diskriminierung oder Verfolgung von Homosexuellen. Nochmal: es geht uns immer auch darum, vorhandene Reformprozesse zu stärken. Dabei spielen die mittlerweile in vielen Ländern sehr wichtigen zivilgesellschaftlichen Netzwerke eine bedeutende Rolle. Das schafft gute Voraussetzungen, damit Bürgerinnen und Bürger wie auch politische Entscheidungsträger zum Nachdenken gebracht und auch zu positiven Veränderungen angeregt werden können. In der Karibik unterstützen wir zum Beispiel ein breit angelegtes Gesundheitsprogramm. Eine Komponente dieses Programms ist die Stärkung der Rechte der Menschen auf Information und Zugang zu medizinischer Behandlung und Medikamenten. In diesem Programm in der Karibik geht es explizit darum, homosexuelle Jugendliche zu unterstützen. Oder nehmen Sie das Beispiel Senegal: es bedarf weiterhin klarer Standpunkte. Das Verfahren gegen die Männer war absolut inakzeptabel und es war wichtig, dass die Internationale Gemeinschaft das auch offen angesprochen hat und Veränderungen fordert. Ich habe mich sehr für die 2008 von der Europäischen Union eingebrachte Resolution in der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzt, die zur weltweiten Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität aufruft.

Frage 3: Halten Sie es für richtig und sinnvoll, bei diesem Thema auf die besondere Verantwortung für die Menschenrechte hinzuweisen, die Deutschland aufgrund seiner Geschichte hat?

Natürlich hat Deutschland eine besondere Verantwortung, sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Aus eigener Erfahrung wissen wir zudem um die Bedeutung gesellschaftlicher Bewegungen, die sich für die Verwirklichung der Menschenrechte einsetzen. Deutschland war einer der ersten Geber, der sich international zur systematischen Umsetzung der Menschenrechte verpflichtet hat. Was das konkret bedeutet und mit welchen Maßnahmen wir dies umsetzen haben wir 2005 in unserem Ersten Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte dargelegt. Den Zweiten Aktionsplan für die Jahre 2008 bis 2010 habe ich im vergangenen Jahr vorgestellt. Je länger wir an der Umsetzung des Menschenrechtsansatzes arbeiten, desto deutlicher wird seine zentrale Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit, die die Menschen in den Entwicklungsländern nicht als Almosenempfänger sieht, sondern als Rechtsträgerinnen und Rechtsträger stärkt. Das heißt: Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in den politischen Prozessen und stärkerer Fokus auf die gesellschaftlich benachteiligten Gruppen.

Frage 4: In vielen Staaten Afrikas bedienen sich politische Führer in den letzten Jahren einer scharfen homophoben Rhetorik, nimmt Repression eher zu als ab. Beispiel Senegal: Dort werden die Menschenrechte offenbar klein geschrieben: Zu Jahresbeginn erhielten mehrere schwule Männer hohe Haftstrafen, u.a. weil sie sich in einer Hilfsorganisation für an Aids Erkrankten betätigten. Zudem unterstützte der Senegal im vergangenen Dezember in der UN-Vollversammlung nicht die weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität, sondern eine Gegenerklärung arabischer Staaten. Der Senegal ist ein Schwerpunktland der deutschen EZ. Sind das Themen für die anstehenden Regierungsverhandlungen mit dem Senegal?

Für mich gilt ohne Einschränkung: Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert werden. Ich bin sehr froh, dass die Betroffenen im Senegal inzwischen vom Berufungsgericht freigesprochen worden sind. Und ich hoffe, dass die deutliche internationale Kritik die senegalesische Regierung dazu bewegen wird, die entsprechenden Straftatbestände ganz abzuschaffen. Wir werden die Verfolgung und die Situation von Homosexuellen bei den anstehenden Regierungsverhandlungen gegenüber der senegalesischen Regierung deutlich ansprechen. Und wir werden versuchen, darauf hinzuwirken, dass die senegalesische Regierung die schon erwähnte Erklärung der Vereinten Nationen vom Dezember 2008 gegen Verfolgung und Kriminalisierung Homosexueller unterzeichnet und umsetzt. Generell gilt: Wichtige Ziele für unsere Entwicklungszusammenarbeit sind die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte durch die Partnerländer – auf die Situation von Minderheiten wird dabei besonders geachtet. Und was die UN-Erklärung gegen die Diskriminierung von Homosexuellen betrifft: Ich begrüße es sehr, dass viele Länder diese Initiative gestartet haben. Ich kann nur alle Länder, die sich dieser Erklärung bisher verweigert haben, dringend auffordern, ihre Position zu ändern und die Erklärung anzunehmen. Im Übrigen gibt es viele engagierte Hoffnungsträger in unseren Partnerländern, die wir weiter unterstützen. Ich habe mich auch sehr darüber gefreut, dass der neue UNAIDS-Exekutivdirektor Michel Sidibé dieses Jahr beim Teddy Award im Rahmen der Berlinale mit einer starken Message für Weltoffenheit aufgetreten ist.

Frage 5: Warum ist Ihrer Meinung nach das Thema Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in der deutschen Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit noch nicht wirklich angekommen? Müssen die hiesigen NGOs für das Thema noch sensibilisiert werden? Was ist zu tun?

Ich würde nicht sagen, dass das Thema noch nicht angekommen ist. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sind vielmehr ein Thema, mit dem wir alle uns immer wieder auseinandersetzen müssen. Eines ist mir dabei sehr wichtig: Wir müssen diese Diskriminierungen als Menschenrechtsthema begreifen und angehen.

Frage 6: In Berlin wurde im Juni 2007 die „Hirschfeld-Eddy-Stiftung - Stiftung für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender“ gegründet. Sie hat sich u. a. zum Ziel gesetzt, die Achtung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender voranzubringen. Wie bewerten Sie die Arbeit der Stiftung, welche Bedeutung kommt ihr zu?

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung leistet eine wichtige Arbeit. Es ist von großer Bedeutung, dass die Stiftung die Öffentlichkeit für LGBT-Rechte sensibilisiert und engagiert zur Verwirklichung ihrer Rechte in immer mehr Ländern beiträgt. Die internationale Vernetzung spielt dabei eine ganz zentrale Rolle. Wo immer wir als Ministerium hierbei Unterstützung leisten können, sind wir gerne dazu bereit. Hierzu gibt es auch bereits Absprachen.

Frage 7: Die Yogyakarta-Prinzipien sind die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. In 29 Prinzipien ist durchdekliniert, was weltweit alles zu tun ist, damit sexuelle Minderheiten in den Genuss gleicher Rechte kommen. Was können Sie tun, was tut die Bundesregierung, damit dieser Anforderungskatalog weltweit mehr Anerkennung findet?

Die Yogyakarta-Prinzipien sind eine zentrale Orientierungshilfe für die praktische Menschenrechtsarbeit, insbesondere für die Arbeit mit benachteiligten Gruppen. Wie gesagt: Wir setzen uns in unserer Entwicklungszusammenarbeit dafür ein, dass gesellschaftliche Rahmenbedingungen in unseren Partnerländern so gestaltet werden, dass Menschenrechte verwirklicht werden und hierfür ist eine systematische Übersicht wie sie die Yogyakarta-Prinzipien liefert ein wichtiges Instrument – auch um international weiterhin Überzeugungsarbeit zu leisten.

Die Fragen stellte Klaus Jetz

Kontakt: Hirschfeld-Eddy-Stiftung,
c/o LSVD,
Postfach 103414,
50474 Köln,
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www.hirschfeld-eddy-stiftung.de