Covid-19: Community in Afrika bittet um Hilfe!

Spendenaktion Covidhilfe Afrika

Pressemitteilung vom 30.11.2020

Ausnahmejahr 2020! Maske, Abstand, täglich neue Covid-Höchststandmeldungen, Sorge um Angehörige und inzwischen auch wieder zunehmende Auslastung der verfügbaren Intensivbetten. 2020 hat uns alle viel Kraft gekostet.

Doch während wir in Deutschland und Europa im Zuge eines neuen Impfstoffs zumindest auf ein besseres 2021 hoffen dürfen, bitten unsere Partner*innen in Afrika dringend um Hilfe. Sie sind von der Pandemie besonders stark betroffen. Es fehlt an grundsätzlichen Dingen: Masken, Desinfektions- und Hygienemitteln. Schlimmer noch: Als marginalisierte Minderheit verlieren sie in Krisensituationen schneller als andere ihren Job, ihnen fehlt oft jede familiäre Unterstützung. Zudem hat sich in der Vergangenheit gezeigt, wie schnell LSBTI zu Sündenböcken für Krisen, Seuchen und Viren gemacht werden. Die Folge: Zunehmender Hass und noch mehr Gewalt.

Unsere Freund*innen und Partner*innen brauchen dringend Unterstützung. Und Eile ist geboten.

Der LSVD ruft zu Spenden auf. Mit der Aktion „Covidhilfe Afrika“ wollen wir rasch und unbürokratisch Hilfe leisten und dazu beitragen, dass LSBTI in Afrika dringend benötigte Präventionsmittel anschaffen können. Unser Hilfsfond verfügt bereits über 15.000 Euro. Die Summe wollen wir verdoppeln. 

» mehr zu den Folgen von COVID-19 in Afrika

Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für "Menschenrechte, Vielfalt und Respekt" unterstützen. Vielen Dank. 

Spendenkonto

 


Konto (Stichwort "Afrika")

Hirschfeld-Eddy-Stiftung
IBAN: DE64 3702 0500 0005 0100 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE25ZZZ00000271022


Zur Online Spende


* Spenden und Zustiftungenzugunsten der Hirschfeld-Eddy-Stiftung sind steuerabzugsfähig (Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).

* Einzelspenden bis 200 Euro

Wenn Sie die Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit einer Zuwendung unterstützen, die 200,00 € nicht übersteigt, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung, um die Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Hierfür ist ausreichend, wenn Sie Ihrer Steuererklärung diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beifügen (z.B. Kontoauszug), aus dem Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind.