Zustiften – Grundlagen schaffen und nachhaltig Gutes tun

Stiften Sie Respekt! Mit einer Zustiftung stellen Sie das Engagement für Menschenrechte auf eine solide Basis und wir können unsere Ziele nachhaltiger verfolgen. Wenn Sie der Hirschfeld-Eddy-Stiftung Vermögenswerte dauerhaft zuführen, erhöht sich das Stiftungsvermögen und wir erzielen höhere Erträge. Diese Erträge verwenden wir im Rahmen des Stiftungszwecks. Das heißt, Sie unterstützen unser Engagement, ohne dass die von Ihnen gestifteten Gelder jemals angetastet werden.

Als Stifterin oder Stifter können Sie mit wenig Aufwand gezielt und wirkungsvoll die Arbeit der nächsten Jahrzehnte unterstützen. Dafür bieten wir zwei Formen der Zustiftung an: unmittelbare Zustiftungen und/ oder Zustiftungen durch Testament oder Vermächtnis.
 


Zustiftungen werden steuerrechtlich gefördert.

Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung informiert und berät Sie gern.

  • Axel Hochrein, Vorstand der Hirschfeld-Eddy-Stiftung
  • Uta Kehr, Schatzmeisterin und Vorständin der Hirschfeld-Eddy-Stiftung

 

Konto:

Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Konto Nr. 5010000
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ / BIC: 37020500 / BFSWDE33XXX
IBAN: DE64370205000005010000


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